Im Laufe des Jahres 2009, je nach Eintragung in die Liste der Mediatoren beim Bundesminister für Justiz ist der Nachweis von 50 Stunden (Unterrichtseinheiten) zu erbringen. Unsere Seminare sind anrechenbar auf die Fortbildung und auf die Mediationsausbildung und sind offen für alle MediatorInnen auch solche, die nicht in der Liste beim BMJ eingetragen sind, sowie für interessierte RechtsanwältInnen und PsychotherapeutInnen, ebenso für BerufsanwärterInnen. Wir empfehlen, bereits besuchte Seminare und Konferenzen bereits jetzt beim BMJ vorzulegen Mediationsausbildung gemäß § 20. ZivMediat.G Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich im SeminarCenter über alle Fortbildungsmodule!
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