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| Startseite| Fortbildung für Mediatoren 05.09.201002:27:42

 

Fortbildung für MediatorInnen
§ 20 ZivMediatG

Im Laufe des Jahres 2009, je nach Eintragung in die Liste der Mediatoren beim Bundesminister für Justiz ist der Nachweis von 50 Stunden (Unterrichtseinheiten) zu erbringen.

Unsere Seminare sind anrechenbar auf die Fortbildung und auf die Mediationsausbildung und sind offen für alle MediatorInnen auch solche, die nicht in der Liste beim BMJ eingetragen sind, sowie für interessierte RechtsanwältInnen und PsychotherapeutInnen, ebenso für BerufsanwärterInnen.

Wir empfehlen, bereits besuchte Seminare und Konferenzen bereits jetzt beim BMJ vorzulegen

Mediationsausbildung gemäß § 20. ZivMediat.G
Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.

Bitte informieren Sie sich im SeminarCenter über alle Fortbildungsmodule!



29.11.2009
Der 4. Durchgang der Seminarreihe Kommunikation für Fortgeschrittene findet am 10. und 11. September 2010 statt.
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29.11.2009
Einführung in das kooperative Anwaltsverfahren (CL-Verfahren) vom Freitag, 1. Okt. bis Samstag, 2. Okt. 2010, jeweils von 9.00 bis 19.00 Uhr in der Rechtsanwaltskammer Wien
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29.11.2009
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27.10.2009
Mediationsausbildung vom 16. Oktober 2010 bis Februar 2012 in Wien
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18.11.2007
Bitte beachten Sie, dass sich die Erreichbarkeit von AVM geändert hat.
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13.11.2007
Dr. Renate Wustinger
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13.11.2007
§ 20 ZivMediatG
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