Beim außergerichtlichen Konfliktlösungsmodell Collaborative Law (kooperatives Anwaltsverfahren) werden die betroffenen Parteien jeweils von RechtsanwältInnen vertreten. Die Konfliktbearbeitung erfolgt in einem meist interprofessionellen Team, das sich je nach der Art des Konfliktes zusammensetzt.
Schwerpunkte der Fortbildung:
- Voraussetzungen und Grundprinzipien des Collaborative Law Verfahrens
- Auftragsklärung
- Vertragsgrundlagen (Mandatsvertrag, Participation Agreement) und Richtlinie Collaborative Law des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
- Ablauf des Modells nach Phasen
- Vorbereitung der gemeinsamen Sitzungen
- Indikation und Kontraindikation / Grenzen und Möglichkeiten der Anwendung des Modells
Anhand konkreter Situationen wird die Verhandlungstechnik in diesem Modell verfeinert. In Übungsbeispielen wird das Spannungsverhältnis zwischen der Rolle der ParteienvertreterIn einerseits und dem Anspruch auf Teamwork mit der RechtsanwältIn des/der „gegnerischen“ Klienten/Klientin andererseits erarbeitet.
Eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis (Rollenspiele und Reflexion), die für jede(n) Verhandler(in) sowohl in der Parteienvertretung als auch in der Mediation eine Erweiterung des Verhandlungsspielraumes bringt, wird angeboten.
Dieses Modul kann bereits vor Abschluss des Moduls 17 absolviert werden.
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